Allgemeine Geschaftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschaftsbedingungen gelten fur alle Vertrage zwischen Donatus Beyer, morrow.digital, Bonn (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber uber die Erstellung von Websites, Webdesign, Entwicklungsleistungen und verwandte Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gultigkeit, sofern ihnen nicht schriftlich zugestimmt wurde.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestatigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Der im Angebot beschriebene Leistungsumfang ist verbindlich. Anderungen oder Erweiterungen bedurfen einer schriftlichen Vereinbarung und konnen zu einer Anpassung des Preises fuhren.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Festpreise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfallt. Hosting, Domain und Stockmaterial sind nicht im Projektpreis enthalten, sofern nicht anders vereinbart.
Die Zahlung erfolgt in der Regel in zwei Raten: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Abnahme und Launch. Abweichende Zahlungsbedingungen werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fallig.
4. Lieferzeit und Ablauf
Die im Angebot genannte Lieferzeit beginnt mit Auftragsbestatigung und vollstandiger Bereitstellung aller benotigten Inhalte (Texte, Bilder, Zugangsdaten) durch den Auftraggeber. Verzogerungen durch den Auftraggeber verschieben den Liefertermin entsprechend.
5. Korrekturschleifen
Im Leistungsumfang enthaltene Korrekturschleifen sind im Angebot ausgewiesen. Daruber hinausgehende Anderungswunsche werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet. Als Korrekturrunde gilt ein zusammengefasstes Feedback-Paket – nicht jede einzelne Ruckmeldung.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle benotigten Inhalte, Texte, Bilder und Zugangsdaten rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Er ist verantwortlich dafur, dass alle bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer den Vertrag nach angemessener Frist kundigen und bereits erbrachte Leistungen in Rechnung stellen.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung wird das Projekt zur Abnahme vorgelegt. Der Auftraggeber hat 10 Werktage Zeit, die Abnahme zu erklaren oder begrundete Mangel zu benennen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ruckmeldung, gilt das Projekt als abgenommen.
8. Nutzungsrechte
Mit vollstandiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ubertragt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und raumlich unbeschrankte Nutzungsrecht an den erstellten Werken fur den vereinbarten Verwendungszweck. Quellcode und Entwicklungstools verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrucklich anders vereinbart.
9. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das realisierte Projekt zu Referenzzwecken zu verwenden und auf der eigenen Website sowie in Marketingmaterialien zu zeigen, sofern der Auftraggeber nicht ausdruck-lich widerspricht.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur fur Schaden, die auf vorsatzlichem oder grob fahrlassigem Verhalten beruhen. Die Haftung fur leichte Fahrlassigkeit ist – soweit gesetzlich zulassig – auf die Hohe des Auftragswertes begrenzt. Fur Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ubernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulassig, Bonn.
Stand: Mai 2026